Private oder gesetzliche Versicherungen bieten Zusatzversicherungen für ärztliche Homöopathie an, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Beachten Sie bitte beim Abschluss von Zusatzversicherungen, dass sie sich auf Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren und Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehen. Falls bei ihrer Versicherung die Homöopathie im Rahmen einer Zusatzversicherung Naturheilverfahren erstattet wird, kann ich diese auch abrechnen, da ich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie als auch Naturheilverfahren tragen darf.
Rechnungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung darf ich nicht erstellen.